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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Lizenzen für die Softwareprodukte GoVisual für Visio 5.0 und Microsoft Visio 2000/2002 und GoVisual Bibliotheken der oreas GmbH, Köln.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Softwareprodukte einfach als Software bezeichnet. Die oreas GmbH wird nachfolgend oreas genannt.

1. Umfang der Nutzungsrechte

Eine Lizenz für die Software gibt Ihnen die Berechtigung, die Ihnen elektronisch mittels FTP oder E-mail gelieferte Software oder auf den mitgelieferten Datenträgern gespeicherte Software gleichzeitig auf höchstens so vielen Computern zu nutzen, wie Sie Lizenzen für die Software besitzen.

Auf welche Weise und wie oft Sie die Software benutzen dürfen, richtet sich nach der Art und der Anzahl der Lizenz(en) der Software, die Sie erworben haben.

2. Umfang der Nutzungsrechte – GoVisual für Visio

2.1 Arbeitsplatzlizenz

Haben Sie eine Arbeitsplatzlizenz für die Software GoVisual für Visio erworben, so darf die Software auf einem Computer installiert und auf diesem Computer zu einem Zeitpunkt genau einmal durch Microsoft Visio 2000/2002 oder Visio 5.0 benutzt werden. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Mitarbeiter erfolgt nicht. Die Nutzung der Software beginnt, wenn Microsoft Visio 2000/2002 oder Visio 5.0 gestartet wird und die Software in Microsoft Visio 2000/2002 oder Visio 5.0 eingebunden und dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung der Software endet, wenn der Mitarbeiter Microsoft Visio 2000/2002 oder Visio 5.0 schließt.

Die Nutzung der Software ist Ihnen auf unbegrenzte Dauer gestattet.

Die Nutzungsrechte im Rahmen der Arbeitsplatzlizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

3. Umfang der Nutzungsrechte – GoVisual Bibliotheken

3.1 Objekt Code Lizenz

Eine Objekt Code Lizenz räumt Ihnen das Recht ein, die Software als Objekt Code auf einer spezifischen Plattform (Maschine, Operating System, Compiler + Compilerversion) zu benutzen. Sie berechtigt Sie als Lizenznehmer, Programme zu entwickeln, die die GoVisual Bibliothek benutzen. Sie erlaubt ferner, solche Programme zu benutzen, zu übersetzen, zu modifizieren und abgeleitete Werke zu kreieren.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Dritten die Software ganz oder teilweise zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, oder die Software auf andere Weise zu belasten oder zu übertragen. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software über den Teil des Codes hinaus, der Bestandteil des Programmes ist, ganz oder teilweise zu vertreiben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Datentypen und Algorithmen der Software in einer Art und Weise zu umhüllen (Wrapper), die es Dritten ermöglicht, die Funktionalität der Software für Softwareentwicklung zu nutzen.


3.2 Benutzerlizenz

Eine Benutzerlizenz für eine GoVisual Bibliothek räumt Ihnen das Recht ein, Programme, die die GoVisual Bibliothek benutzen, auf einem Rechner zu verwenden. Eine Benutzerlizenz ist nur gültig in Verbindung mit mindestens einer Objekt Code Lizenz.

Haben Sie eine Benutzerlizenz für eine GoVisual Bibliothek erworben, so darf die Software, die die GoVisual Bibliothek benutzt, auf einem Computer installiert und auf diesem Computer zu einem Zeitpunkt genau einmal die GoVisual Bibliothek verwenden. Der Computer darf nicht als Server dienen. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Mitarbeiter erfolgt nicht.

Die Nutzung der Software ist Ihnen auf unbegrenzte Dauer gestattet.

Die Nutzungsrechte im Rahmen der Benutzerlizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.


3.3 Entwicklerlizenz

Eine Entwicklerlizenz für eine GoVisual Bibliothek ist eine Objekt Code Lizenz. Die Lizenz ist namentliche auf einen einzelne Mitarbeiter festgelegt. Haben Sie eine Entwicklerlizenz für eine GoVisual Bibliothek erworben, so darf die Software auf den Rechnern installiert werden, die von dem namentlich festgelegten Benutzer verwendet werden und auf diesen Rechnern nur durch den namentlich festgelegten Mitarbeiter genutzt werden. Die Rechner dürfen nicht als Server dienen.

Die Nutzung der Software ist Ihnen auf unbegrenzte Dauer gestattet.

Die Nutzungsrechte im Rahmen der Entwicklerlizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.


3.4 Produkt Lizenz

Eine Produkt Lizenz räumt Ihnen das Recht ein, für genau ein Programm, das eine GoVisual Bibliothek benutzt und das Sie mit einer Object Code Lizenz entwickeln, zu verkaufen. Es fallen für Nutzer dieser Programme keine Gebühren an.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Dritten die GoVisual Bibliothek ganz oder teilweise zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, oder die Software auf andere Weise zu belasten oder zu übertragen. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software über den Teil des Codes hinaus, der Bestandteil des Programmes ist, ganz oder teilweise zu vertreiben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Datentypen und Algorithmen der Software in einer Art und Weise zu umhüllen (Wrapper), die es Dritten ermöglicht, die Funktionalität der Software für Softwareentwicklung zu nutzen.

4. Urheberrecht

oreas GmbH hat das Vertriebsrecht an der Software GoVisual für Visio und GoVisual Bibliotheken, verliehen durch die Stiftung caesar. caesar hat die alleinigen, ausschließlichen Rechte an der Software GoVisual für Visio und GoVisual Bibliotheken. Die Überlassung einer Lizenz gewährt Ihnen allein das Recht zur Nutzung der Software in dem Umfang, der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt wird. Alle Urheberrechte verbleiben vollständig bei oreas oder der Stiftung caesar.

Sie dürfen entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke herstellen oder (b) die Software auf einen einzigen Permanentspeicher übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren.

Das Kopieren des zum Lieferumfang der Software gehörenden Lizenzen und Magic IDs ist nicht gestattet.

5. Weitere Nutzungsbeschränkungen

5.1 Nutzungsbeschränkungen für GoVisual für Visio

Sie dürfen die Software weder vermieten noch verleasen oder verleihen. Allerdings dürfen Sie die überlassenen Lizenzen vollständig und auf Dauer an einen Dritten übertragen, vorausgesetzt, dass Sie alle Kopien der Software sowie alle Handbücher und die Lizenz übertragen und der Empfänger sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt.

Es ist nicht gestattet, die Software oder ihre Datenstrukturen zurückzuentwickeln oder die Lizenz softwaretechnisch zu umgehen oder in der Software die Prüfungen für die Verfügbarkeit von Lizenzen zu verändern.


5.2 Nutzungsbeschränkungen für GoVisual Bibliotheken

Sie sind nicht berechtigt, Dritten die Software ganz oder teilweise zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, oder die Software auf andere Weise zu belasten oder zu übertragen. Insbesondere sind Sie nicht berechtigt, die Software über den Teil des Codes hinaus, der Bestandteil des Programmes ist, ganz oder teilweise zu vertreiben. Sie sind nicht berechtigt, die Datentypen und Algorithmen der Software in einer Art und Weise zu umhüllen (Wrapper), die es Dritten ermöglicht, die Funktionalität der Software für Softwareentwicklung zu nutzen.

Es ist nicht gestattet, die Software oder ihre Datenstrukturen zurückzuentwickeln oder die Lizenz softwaretechnisch zu umgehen oder in der Software die Prüfungen für die Verfügbarkeit von Lizenzen zu verändern.

6. Gewährleistung

oreas gewährleistet bei einem Kauf von Lizenzen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, dass die Software frei von Fehlern ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit durch den Benutzer aufheben oder wesentlich mindern. Die Tauglichkeit der Software, die hierfür zugrunde gelegt ist, wird durch die Handbücher bestimmt. oreas gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß den Handbüchern arbeitet.

Diese Gewährleistung wird von oreas als Hersteller der Software übernommen und ersetzt oder beschränkt nicht etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, die Sie gegenüber dem Verkäufer haben, von dem Sie die Datenträger mit einer Kopie der Software erworben haben.

Erfüllung der Gewährleistung

oreas erfüllt seine übernommene Gewährleistung nach seiner Wahl entweder (a) durch Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) durch Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Software. Fehlerhafte Software ist an oreas zurückzugeben.

Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die Fehlerhaftigkeit der Software durch einen Unfall, durch Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung verursacht wird.

Für eine Ersatz-Software übernimmt oreas eine Gewährleistung für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit; mindestens jedoch für weitere 30 Tage, gerechnet vom Datum der Entgegennahme der Ersatz-Software an.

Keine Gewährleistung für bestimmte Verwendungszwecke

oreas übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für die von Ihnen bestimmten Zwecke, für die Sie die Software einsetzen wollen, tauglich ist oder mit anderer, von Ihnen gewählter Software kompatibel ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

7. Haftung – Keine Haftung für Folgeschäden

Mit Ausnahme von vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden haften weder oreas noch Lieferanten von oreas für irgendeinen Schaden (dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformation oder anderen finanziellen Verlust), der durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der Software verursacht worden ist. Dies gilt auch, wenn oreas auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen worden ist. In jedem Fall ist die Haftung von oreas auf das Dreifache des Betrages beschränkt, den Sie für die Lizenzen bezahlt haben, höchstens jedoch 25.000 Euro.


8. Deutsches Recht

Der Vertrag für die Überlassung von Software unterliegt dem deutschen Recht. Der Vertragsort und der Gerichtsstand ist Köln. Bei einem Auftrag über E-Commerce gilt der Vertrag zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem die Auftragsbestätigung auf Ihrem Bildschirm erscheint, spätestens jedoch nach Zugang einer e-Mail mit der Auftragsbestätigung. Ihre Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung.

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